Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brookfield Oaktree Holdings, LLC; Garrett Motion Inc. - BWB/Z-6791 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brookfield Oaktree Holdings, LLC; Garrett Motion Inc.

BWB/Z-6791

05.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Brookfield Oaktree Holdings, LLC (vormals Oaktree Capital Group, LLC) (USA), beabsichtigt den Erwerb von 25 % der Anteile an Garrett Motion Inc. (Schweiz).
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge).

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2025.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2025 weggefallen.

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