Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SOL-Drei EuVECA GmbH & Co KG; SIMPLON Holding GmbH
BWB/Z-6795
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SOL-Drei EuVECA GmbH & Co KG (Wien / Österreich), welche von SOL Capital Management GmbH (Wien / Österreich) kontrolliert wird, beabsichtigt, indirekt über eine Zweckgesellschaft, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über SIMPLON Holding GmbH (Hard / Österreich) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Fahrrädern.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Fahrrädern.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.01.2025.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2024 weggefallen.