Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CYVN Holdings LLC; McLaren Group Limited - BWB/Z-6799 | Bundeswettbewerbsbehörde

CYVN Holdings LLC; McLaren Group Limited

BWB/Z-6799

13.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CYVN Holdings LLC, Abu Dhabi, beabsichtigt, (i) indirekt 100% der Anteile an McLaren Holdings Limited, Vereinigtes Königreich, von McLaren Group Limited, Vereinigtes Königreich, und damit indirekt von Bahrain Mumtalakat Holding Company B.S.C. (c), Königreich Bahrain, und (ii) indirekt eine nichtbeherrschende 40% Beteiligung an McLaren Group Limited zu erwerben sowie (iii) gemeinsam mit der Bahrain Mumtalakat Holding Company B.S.C. (c) die BE Co Creation zu gründen, die von der CYVN Holdings LLC alleine kontrolliert werden soll.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.01.2025.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2025 weggefallen.

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