Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Loxone Lighthouse GmbH; Flexopack-Verpackungen Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-6803
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Loxone Lighthouse GmbH, Österreich, beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile der Flexopack-Verpackungen Gesellschaft m.b.H., Österreich, zu erwerben.
Wirtschaftliche Eigentümer der Loxone Lighthouse GmbH sind Herr Ing. Thomas Moser, Her Dipl.- Ing. (FH) Martin Öller und Herr Rainer Eisner, jeweils Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Druckerzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2025.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2025 weggefallen.