Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR AG; SW Beteiligungsgesellschaft mbH; ELMAR-Privatstiftung – wechselseitiger Erwerb an Ing.A.Sauritschnig; Alu-Stahl-Glas Gesellschaft m.b.H.; ALU-SOMMER GmbH - BWB/Z-6809 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR AG; SW Beteiligungsgesellschaft mbH; ELMAR-Privatstiftung – wechselseitiger Erwerb an Ing.A.Sauritschnig; Alu-Stahl-Glas Gesellschaft m.b.H.; ALU-SOMMER GmbH

BWB/Z-6809

23.12.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR AG, SW Beteiligungsgesellschaft mbH und ELMAR-Privatstiftung beabsichtigen jeweils den Erwerb gemeinsamer Kontrolle über die Ing.A.Sauritschnig, Alu-Stahl-Glas Gesellschaft m.b.H. und die ALU-SOMMER GmbH.
Die Transaktion betrifft den Fassadenbausektor.  
Betroffener Wirtschaftszweig: Sonstige Bauinstallation

F - BAU

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2025.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2025 weggefallen.

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